Der Raubparker

Der perfide Begriff „Raubkopierer“ wird häufig für Menschen verwendet, die in welcher Form auch immer illegale Kopien herstellen. Er gilt aber als ungenau und übertrieben. Juristisch gesehen muss man ihn sogar als irreführend bezeichnen, denn in den allermeisten Fällen handelt es sich bei illegalen Kopien weder um Raub noch um Diebstahl. Wenn man schon einen solchen „griffigen“ Begriff braucht, wäre für solche Kopien vielleicht noch der Ausdruck „Schwarzkopierer“ passender, analog zu ähnlichen Leistungserschleichungen oder -Verweigerungen wie beim Schwarzfahrer oder Schwarzarbeiter.

In einem ganz anderern Bereich werden Übel – (und potentielle Straf-)Täter dagegen eher mit verharmlosenden Begriff umschrieben: der „Falschparker“ begeht der Begrifflichkeit nach nur einen Fehler. Doch hier fände ich den Begriff „Raubparker“ viel treffender. Zuerst einmal handelt es sich ja immer um eine Wegnahme. Der durch den illegal parkenden blockierte Platz steht anderen nicht mehr zur Verfügung (ganz im Gegensatz zur illegalen Kopie, das ursprüngliche Gut wird hierbei nicht verletzt oder weggenommen). Und wenn das illegale Parken auf einem Rad- oder Fußweg geschieht, ist sogar von einer körperlichen >Gefährdung auszugehen, da es oft andere Verkehrsteilnehmer wie zum Beispiel Radfahrer oder Fußgänger zu gefährlichen Ausweichmanövern nötigt.

Doch warum wird bei den illegalen Kopien geradezu maßlos übertrieben, während man die Bedrohung durch illegales Parken schon bei der Begrifflichkeit verharmlost? Ein Grund dafür ist sicher die Infizierung unserer Gesellschaft mit dem „Virus Auto“. Einerseits wird dem Auto unverhältnismäßig viel Platz eingeräumt* und andererseits verfallen viele Automobilisten in eine Stufe des Egoismus, die andere Verkehrsteilnehmer entweder gänzlich ausblendet oder im schlimmsten Fall als Gegner erscheinen lässt.

* In Berlin zum Beispiel  bekommen stehende Autos sechs Mal so viel Verkehrsfläche wie fahrende Fahrräder.  Autofahrer und einige lokale Geschäftsinhaber scheinen geradezu von einem Grundrecht auf öffentlich zur Verfügung gestellte Parkplätze auszugehen.

Der Begriff „Raubkopierern“ hingegen beruht wohl auf gezielten PR-Kampagnen der Rechteverwerter.

Das Beitragsbild basiert auf:

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Behringersdorf Norisstrasse Radweg f sw keichwa„. Licensed under CC BY-SA 1.0 via Wikimedia Commons.

3 Antworten auf „Der Raubparker“

Zumindest bei den Geschäftsinhabern kann ich die Annahme eines Rechts (wenn auch nicht Grundrechts) auf öffentlich zur Verfügung gestellte Parkplätze durchaus verstehen; die müssen nämlich für genau diese Parkplätze, ob sie tatsächlich existieren oder nicht, Geld an die Gemeinde bezahlen.

Ja klar, aber gerade da, wo am wenigsten Platz ist, nehmen die Gemeinden am meisten Geld. In Kleinstädten im Umland hat der Geschäftsinhaber ja vielleicht sogar selbst Platz für Parkplätze auf seinem Grundstück und muss dann nichts bezahlen.

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