Von Schirachs „Terror“ – meine „Auflösung“

Ich möchte lösen. Das Theaterstück „Terror“ des Autors Ferdinand von Schirach wurde nicht erst seit der Verfilmung fürs Fernsehen auf allen Bürofluren diskutiert. Diese Woche konnte ich es im Rahmen unseres Abonnements im Schauspiel Nürnberg auch anschauen. Klügere und gelehrtere Menschen haben sich hierzu schon geäußert, doch ein Gedanke ist mir dabei bisher  noch nicht untergekommen.

Die Geschichte ist recht schnell erzählt; ein Bundeswehr-Kampfpilot steht vor Gericht, weil er eine Lufthansa-Maschine abgeschossen hat. Die Maschine war mutmaßlich von (einem?) Terroristen in seine Gewalt gebracht worden und sollte ins voll besetzte Fußballstadion in München gestürzt werden. Eine Räumung des Stadions fand nicht statt. Die Zuschauer im Theater werden als „Schöffen“ angesprochen und sollen über den Piloten urteilen. In der Regel stimmt die Mehrheit bei den meisten Vorführungen in Deutschland gegen einen Schuldspruch – hierzu gibt es auch eine weltweite Übersichtskarte.

Das Stück an sich wird recht abstrakt präsentiert. Es werden lediglich der Pilot selbst, sowie als Zeugen ein weiterer Offizier der Luftwaffe aus dem Lage- und Führungszentrum sowie eine Nebenklägerin, die Ehefrau eines verstorbenen Flugzeuginsassen, vernommen. Dennoch erfährt man so einiges. Wie bereits erwähnt wurde das Stadion nicht geräumt, obwohl dies in der Zeit zwischen Bekanntwerden der Bedrohung und dem möglichen Aufschlag in München durchaus im Rahmen des Möglichen gelegen hätte. Wir erfahren außerdem, dass trotz des Urteils des Bundesverfassungsgericht zum Luftsicherheitsgesetz, das in solchen Fällen den Waffeneinsatz im Allgemeinen sowie den Abschuss einer Passagiermaschine im Speziellen als verfassungswidrig einstuft, die Alarmrotten der Bundeswehr mit Piloten besetzt werden, die im „Ernstfall“ bereit sind, zu schießen. Unterschwellig schwingt in der Geschichte also auch mit, dass im Lagezentrum davon ausgegangen wurde, der Pilot würde die Maschine auch ohne ausdrücklichen Befehl abschießen.

Und nun mein Gedanke: wenn der Pilot von einer erfolgreichen Räumung des Arena in München unterrichtet worden wäre, hätte er einen Abschuss des Flugzeugs wohl nicht mehr für notwendig erachtet. Die Maschine wäre also in diesem abstrakt gestrickten Szenario vermutlich auf das leere Stadion gestürzt beziehungsweise gesteuert worden. Selbst wenn es noch Passagieren gelungen wäre, ins Cockpit einzudringen (auch ein Aspekt, der in der Verhandlung zur Sprache kommt), hätte das Stadion schaden nehmen können. Durch den Abschuss allerdings wurde das Stadion verschont, alle Flugzeuginsassen starben. Von weiteren Schäden erfahren wir hier nichts. Mit der nicht erfolgten Räumung des Stadions wurde der Pilot also meiner Ansicht nach erst zum Erpressten, der zu der Ansicht gelangte, über Leben und Tod der Flugzeuginsassen entscheiden zu müssen. Schlüsse bleiben für mich hier nur zwei: entweder es ging darum, so etwas wie ein Exempel zu statuieren, oder man (also die Verantwortlichen im Lagezentrum beziehungsweise im Verteidigungsministerium) wollten das 340 Millionen Euro teure Stadion in München vor einer möglichen Beschädigung schützen. Um den Erhalt von möglichst vielen Menschenleben scheint es in diesem Fall aber zu aller letzt zu gehen.