Petition online: Streichung des „Gotteslästerungsparagraphen“

Bereits am Sonntag habe ich darüber geschrieben, dass der sogenannte „Gotteslästerungsparagraph“ eigentlich abgeschafft werden sollte. Nun ist die Petition, die der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Michael Schmidt-Salomon bereits kurz nach den Attentaten von Paris beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht hat, endlich online.

Zur Begründung führt die gds unter anderem die Paradoxität des Paragraphen an, da er im Wortlaut religiöse Eiferer geradezu anstachle, militant gegen unliebsame Meinungsäußerungen wie etwa satirische Kunst vorzugehen, da nur so eine Störung des öffentlichen Friedens erreicht würde. Eine Auffassung, die übrigens wohl auch Joseph Ratzinger, der späteren Papst Benedikt XI, so teilte, wenn auch eher unfreiwillig, so Schmidt-Salomon. Allerdings plädierte dieser damals wohl dafür, den § 166 StGB zu verschärfen und schon die bloße „Beschimpfung“ einer Religion oder Weltanschauung unter Strafe zu stellen. Das dürfte in etwa die Richtung sein, die auch aus der CSU derzeit wieder angestrebt wird. Letztendlich wäre das die Aushöhlung der Prinzipien der freien Gesellschaft.

Heribert Prantl sieht in der Bestrafung von Gotteslästerung ebenfalls eine Aufforderung zum Faustrecht, was der Nachfolger von Ratzinger im Vatikan ja auch irgendwie bestätigte.

Hier nochmal der Link zum Mitzeichnen der Petition.

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