Schneller als die Polizei erlaubt

Angeregt durch einen Kommentar im Lawblog und einer anonymen Erwiderung darauf:

Wieso sollte es einen Unterschied zwischen „zu schnellem Fahren“ und „Fahren schneller als erlaubt“ geben? Wenn man sich zum Beispiel nicht an eine geltende Geschwindigkeitsbegrenzung hält, fährt man zu schnell. In den vielen anderen Situationen, z.B. „120 erlaubt, aber nasse Straße“, wäre 120 vermutlich zu schnell und auch wohl nicht erlaubt, weil nicht den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst. So.

Erst heute morgen habe ich mich wieder gewundert, wie man sogar als leicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitender Verkehrsteilnehmer (z.B. 85 fahrend statt der erlaubten 80) noch laufend überholt wird. Horrormässig empfand ich gar vor einigen Wochen den Überholvorgang eines LKWs, der auf der gleichen Strecke mit gut und gerne 90 Km/h an mit vorbei preschte. Es lag Schnee auf der Straße… Während es für Verkehrsvergehen wie „Falsch parken“, bei Rot über die Ampel zu fahren oder nicht zu blinken wohl eher Spezialisten zu geben scheint, für manches Fachgebiet mehr, für andere weniger, scheint das zu schnelle Fahren weithin noch nicht mal als Kavaliersdelikt angesehen zu werden, vielmehr erscheint es so, als ob für viele Autofahrer der Bereich der zu fahrenden Geschwindigkeit auf jeden Fall zwischen der maximal erlaubten (auf keinen Fall darunter!) und einer persönlich festgelegten Obergrenze (+10%, +10 Km/h, „so schnell ich will“, „so schnell die Karre kann“ etc) zu liegen. Habe ich da in der Fahrschule irgend eine geheime Verkehrszusatzregel verpasst?